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 Als die Tonbandgeraete erfunden, verkauft und benutzt wurden, konnte man "kein ganzes Volk kriminalisieren". Heute ist es anders, obwohl die Menschen immer schneller immer "krimineller" werden. Der Schadensersatz- und der Bereicherungsanspruch der "Kulturindustrie" richten sich aber auch heute nicht nur gegen die Verbraucher, sondern -- jedenfalls in der Art der Geraeteabgabe der Tonbandgeraetehersteller -- auch gegen die "Internetindustrie".

Sampling ist in der Regel freie Benutzung, so der Bundesgerichtshof.

"Zulaessig sind einzelne Vervielfaeltigungen eines Werkes durch eine natuerliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Traegern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfaeltigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder oeffentlich zugaenglich gemachte Vorlage verwendet wird ("Burdaklausel").

Ob Google, Apple, Amazon, Telekom, Easyjet und so weiter haften, ist keine Frage der Verursachung, sondern nur eine Frage der Zurechnung. 

Die "Internetindustrie" kann nicht erst die "massenhaften Verstoesse gegen das Urheberrecht im Internet"  veranstalten und dann sagen, diese gingen sie nichts an.

Wenn Verbraucher fuer ein offenes WLAN haften, dann haftet die "Internetindustrie" fuer das weltweite Internet erst Recht. 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Was ist der Cyberspace?