Als
die Tonbandgeraete erfunden, verkauft und benutzt wurden, konnte man
"kein ganzes
Volk
kriminalisieren".
Heute ist es anders, obwohl die Menschen immer schneller immer
"krimineller" werden. Der Schadensersatz- und der Bereicherungsanspruch
der "Kulturindustrie" richten sich aber auch
heute nicht
nur gegen die Verbraucher, sondern -- jedenfalls in der Art der
Geraeteabgabe der Tonbandgeraetehersteller -- auch gegen die
"Internetindustrie".
"Zulaessig sind
einzelne
Vervielfaeltigungen eines Werkes durch eine natuerliche
Person zum
privaten Gebrauch auf beliebigen Traegern, sofern sie
weder unmittelbar
noch mittelbar Erwerbszwecken dienen,
soweit
nicht zur
Vervielfaeltigung
eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder oeffentlich
zugaenglich gemachte Vorlage verwendet wird ("Burdaklausel").
Ob Google,
Apple, Amazon,
Telekom,
Easyjet und so weiter haften, ist keine Frage der Verursachung, sondern
nur eine Frage der Zurechnung.
Die "Internetindustrie"
kann nicht erst die
"massenhaften Verstoesse
gegen das Urheberrecht im Internet" veranstalten und dann
sagen, diese
gingen sie nichts an.
Wenn
Verbraucher fuer ein
offenes WLAN haften, dann haftet die "Internetindustrie" fuer das
weltweite Internet erst Recht.