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Europa und der Koenig von Marokko (2002).

So schoen wie moeglich (Peter Eisenman).


Der Europaeische Gerichtshof fuer Menschenrechte hat im Fall der Caroline, Clos St. Pierre, Avenue St. Martin, Monaco, klargestellt, dass auch "Prominente" ein Privatleben haben, moegen sie auch von der Vermarktung ihrer Bilder leben und die vermoegenswerte Seite ihres allgemeinen Persoenlichkeitsrechtes vererben koennen wie Marlene Dietrich, und zwar immer.

Das Interesse der Presse an der Kenntnisnahme des Grundbuchinhalts erweist sich als gegenueber dem Persoenlichkeitsrecht der Eingetragenen vorrangig, wenn es sich um eine Frage handelt, die die Oeffentlichkeit wesentlich angeht - was vorliegend mit Blick auf die herausgehobene politische Stellung eines der Eigentuemer der Fall ist - und wenn die Recherche der Aufbereitung einer ernsthaften und sachbezogenen Auseinandersetzung dient (BVerfG, NJW 2001, 503, 506). Dafuer, dass es sich hier anders verhaelt und die aus den Nachforschungen der Antragstellerin moeglicherweise resultierende Berichterstattung lediglich dazu diente, eine in der Oeffentlichkeit vorhandene Neugierde und Sensationslust zu befriedigen (vgl. BVerfGE 101, 361, 391; KG, NJW 2002, 223, 225), bestehen keine Anhaltspunkte. 

"Lea Rosh ist die hässlichste Deutsche dieser Tage. Ihr Wort ist uns Ekel und eine Qual und eine Schande ist sie jedem, der fühlt" (Christian Bommarius).

























































Der Staatssicherheitsdienst in der Lausitzer Rundschau (Pressefest).